| Maßnahme: |
abH(ausbildungsbegleitende Hilfen)
Förderung nach §§ 240 SGB III
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| Zielgruppe: |
- Jugendliche, die sich in dualer Berufsausbildung befinden
und
schlechte Leistungen haben
- Jugendliche, die ihre Ausbildung im Anschluss an eine
Fördermaßnahme oder Sonderschule begonnen haben
- Jugendliche, die Schwierigkeiten im Betrieb haben und
an
Ausbildungsabbruch denken
- Jugendliche, die Hilfen im lebenspraktischen Bereich suchen
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| Voraussetzungen: |
- Berufliche Ausbildung im dualen System
- fachliche und/oder soziale Defizite
- Ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen,
klärt die
zuständige Agentur für Arbeit
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| Ziele: |
- Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt
- Erfolgreicher Abschluss im gewählten Ausbildungsberuf
- Vermittlumg von Schlüsselqualifikationen
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| Förderangebote: |
- Stützunterricht in allen Berufsfeldern:
- Stützunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden
Fächern
- Aufarbeitung des Berufschulunterrichts
- Hausaufgabenhilfe und Vorbereitung auf Klassenarbeiten
- gezielte Lernberatung und individuelle Gesprächsangebote
- Einzelfallhilfe und Gruppenberatung
- Training zum Verhalten bei Prüfungen, bei Konflikten
im Betrieb und bei
der Bewerbung um einen Arbeitsplatz
- Unterstützung im Umgang mit Behörden, Herstellung
von Kontakten zu
Beratungsstellen
- Offene Freizeitangebote
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| Verbundarbeit und regionale
Vernetzung: |
Der Aufbau eines regionalen Verbundsystems hat sich bereits
vielerorts
bewährt und ist eine sinnvolle Zielsetzung für die
Organisationsarbeit der
abH-Maßnahme.
Positiv wirken sich diese Kontakte immer dann aus, wenn es
um
spezifische Probleme der Auszubildenden handelt.
Partner in diesem Verbund sind u.a.:
- Berufsberatung der Agentur für Arbeit
- die Ausbildungsbetriebe
- die Berufsbildenden Schulen
- die Eltern
- die Kreishandwerkerschaft
- die Jugendämter
- die Sozialämter
- die Stadtverwaltungen
- diverse Beratungseinrichtungen (z.B. Pro Familia, Drogenberatung)
- Wohnungsämter und Wohnungsbaugesellschaften
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